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FG Saarland, 05.09.2001 - 1 K 185/96, 1 S 191/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Streitwert für Kostenerstattung eines Beigeladenen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gebührenfestsetzung für Handlungen, die nur einen Teil des Streitgegenstandes betreffe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1571
Wird zitiert von ...
- FG Saarland, 05.09.2001 - 1 S 191/01
Kostenerstattung eines Beigeladenen, wenn dieser nicht von allen Streitpunkten …
Im Klageverfahren 1 K 185/96 gegen die Einkommensteuerbescheide 1993 und 1994 hat sie beantragt.Den Streitwert des Gesamtverfahrens 1 K 185/96 hat der Senat durch Beschluss vom 3. Mai 2001 auf 3.352 DM festgesetzt.
Die zulässige Mitwirkung des Erinnerungsgegners am Verfahren 1 K 185/96 bezog sich demzufolge ausschließlich auf den Aspekt der Höhe der Unterhaltszahlungen, so dass seine Gebühren auch nur auf der Grundlage dieses Teils des Streitgegenstandes zu berechnen sind.
Denn der Beigeladene ist Beteiligter des Verfahrens, zu dem er beigeladen wird, vorliegend also des Verfahrens 1 K 185/96.
Bezüglich der Unterhaltszahlungen begehrte die Erinnerungsführerin im Verfahren 1 K 185/96 eine Minderung des zu versteuernden Einkommens 1993 um (22.800 - 21.180 =) 1.620 DM und 1994 um (22.800 - 20.200 =) 2.600 DM.